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Haus geerbt – was tun? Die wichtigsten Schritte für Erben

Ein Haus zu erben ist eine Situation, auf die die wenigsten vorbereitet sind. Neben der Trauer stehen plötzlich rechtliche, finanzielle und organisatorische Fragen im Raum. Dieser Ratgeber führt Sie Schritt für Schritt durch die wichtigsten Entscheidungen und gibt Ihnen Orientierung in einer komplexen Lage.

Diese Inhalte dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

Schritt 1: Erbe annehmen oder ausschlagen?

Nach dem Erbfall haben Sie sechs Wochen Zeit, das Erbe auszuschlagen – danach gilt es als angenommen. Prüfen Sie in dieser Frist, ob die Immobilie mit Schulden belastet ist, etwa durch Hypotheken, Grundschulden oder offene Verbindlichkeiten. Ist der Nachlass überschuldet, kann die Ausschlagung sinnvoll sein, um nicht für die Schulden des Erblassers zu haften. Lassen Sie sich im Zweifel von einem Fachanwalt für Erbrecht beraten, bevor die Frist abläuft.

Schritt 2: Immobilie sichern und Überblick verschaffen

Sobald Sie das Erbe angenommen haben, sollten Sie die Immobilie sichern. Dazu gehören die Übernahme der Schlüssel, die Prüfung des Versicherungsschutzes und die Sichtung laufender Verträge. Verschaffen Sie sich einen Überblick über den Zustand des Hauses und dokumentieren Sie eventuelle Mängel. Informieren Sie Versorger, Hausverwaltung und Versicherungen über den Eigentümerwechsel, um Versorgungslücken oder Haftungsrisiken zu vermeiden.

Schritt 3: Erbschein und Grundbuch

Um als neuer Eigentümer handlungsfähig zu sein, benötigen Sie in der Regel einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Damit können Sie die Grundbuchberichtigung beantragen, die innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei ist. Ohne Eintragung im Grundbuch können Sie die Immobilie nicht verkaufen oder belasten. Beantragen Sie den Erbschein beim zuständigen Nachlassgericht – die Bearbeitungszeit beträgt in Berlin derzeit mehrere Wochen bis Monate.

Schritt 4: Wert der Immobilie einschätzen

Eine erste Werteinschätzung hilft Ihnen, die finanzielle Dimension des Erbes zu verstehen. Nutzen Sie unseren kostenlosen Verkaufs-Kompass für eine Online-Preisspanne oder vereinbaren Sie eine Vor-Ort-Bewertung. Der Wert ist relevant für die Erbschaftssteuer, für die Aufteilung innerhalb einer Erbengemeinschaft und für die Entscheidung, ob ein Verkauf wirtschaftlich sinnvoll ist. Je früher Sie Klarheit über den Wert haben, desto fundierter können Sie Ihre nächsten Schritte planen.

Schritt 5: Optionen abwägen – Verkauf, Vermietung, Eigennutzung

Mit dem Wissen über den Zustand und den Wert der Immobilie können Sie Ihre Optionen abwägen. Ein Verkauf bringt sofortige Liquidität und eine klare Aufteilung. Die Vermietung generiert laufende Einnahmen, erfordert aber Verwaltungsaufwand. Die Eigennutzung setzt voraus, dass Miterben ausgezahlt werden und die Immobilie Ihren Bedürfnissen entspricht. Jede Option hat steuerliche Konsequenzen, die Sie vorab mit einem Steuerberater besprechen sollten.

Schritt 6: Professionelle Unterstützung holen

Der Umgang mit einer geerbten Immobilie berührt Erbrecht, Steuerrecht, Immobilienrecht und oft auch familiäre Dynamiken. Scheuen Sie sich nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen – sei es durch einen Fachanwalt, einen Steuerberater oder einen erfahrenen Immobilienmakler. BRK Immobilien begleitet Erben in Berlin und Brandenburg mit einer kostenlosen Erstberatung und unterstützt Sie bei Bewertung, Vermarktung und allen organisatorischen Fragen rund um den Verkauf.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit, das Erbe auszuschlagen?

Die Ausschlagungsfrist beträgt sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls. Bei Auslandsberührung verlängert sich die Frist auf sechs Monate. Die Ausschlagung muss gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden – entweder persönlich oder durch einen Notar.

Was passiert, wenn ich nichts tue?

Wenn Sie innerhalb der Frist nicht ausschlagen, gilt das Erbe als angenommen. Sie übernehmen damit alle Rechte und Pflichten – einschließlich eventueller Schulden des Erblassers. Deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig einen Überblick über den Nachlass zu verschaffen.

Muss ich die Erbschaftssteuer sofort zahlen?

Die Erbschaftssteuer wird vom Finanzamt festgesetzt, nachdem Sie den Erbfall angezeigt haben. Die Anzeigepflicht besteht innerhalb von drei Monaten. Die Zahlung wird nach Erhalt des Steuerbescheids fällig. In bestimmten Fällen kann eine Stundung beantragt werden, etwa wenn die Liquidität fehlt und die Immobilie erst verkauft werden muss.

Kann ich das geerbte Haus sofort verkaufen?

Grundsätzlich ja, sobald Sie Ihre Erbberechtigung nachweisen können. In der Praxis dauert es jedoch einige Wochen bis Monate, bis der Erbschein vorliegt und die Grundbuchberichtigung erfolgt ist. Parallel können Sie bereits die Bewertung und Vermarktung vorbereiten.

Unser Versprechen

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Keine Weitergabe an Maklernetzwerke
Kein Verkauf Ihrer Daten
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Kein Callcenter
Keine versteckten Verpflichtungen
Kein Verkaufsdruck
Diese Inhalte dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

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