Geerbte Immobilie verkaufen – Ratgeber
Eine Immobilie zu erben bringt neben der emotionalen Belastung auch praktische Fragen mit sich: Behalten, vermieten oder verkaufen? Wer sich für den Verkauf entscheidet, sollte einige Besonderheiten kennen, die speziell für geerbte Immobilien gelten.
Erbschein und Grundbuchberichtigung
Bevor Sie eine geerbte Immobilie verkaufen können, müssen Sie als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sein. Dafür benötigen Sie einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Die Grundbuchberichtigung ist innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall kostenfrei. Danach fallen Gebühren an. Planen Sie für den Erbschein mehrere Wochen ein – die Nachlassgerichte in Berlin arbeiten mit Wartezeiten.
Spekulationsfrist beachten
Bei geerbten Immobilien übernehmen Sie die Spekulationsfrist des Erblassers. Hat der Verstorbene die Immobilie vor mehr als zehn Jahren gekauft oder selbst bewohnt, fällt beim Verkauf keine Spekulationssteuer an. Andernfalls kann der Gewinn steuerpflichtig sein. Lassen Sie sich im Zweifel steuerlich beraten – die Beträge können erheblich sein.
Erbengemeinschaft: Gemeinsam entscheiden
Erben mehrere Personen gemeinsam, bilden sie eine Erbengemeinschaft. Ein Verkauf ist nur einstimmig möglich. In der Praxis führt das häufig zu Konflikten, insbesondere wenn einige Erben verkaufen und andere behalten möchten. Eine professionelle Bewertung schafft hier eine sachliche Grundlage für die Entscheidung.
Emotionale und praktische Aspekte
Der Verkauf eines Elternhauses ist oft emotional belastet. Nehmen Sie sich die Zeit, die Sie brauchen – aber handeln Sie nicht zu lange. Leerstehende Immobilien verursachen laufende Kosten und können an Wert verlieren, wenn Instandhaltung vernachlässigt wird. BRK Immobilien begleitet Sie sensibel und professionell durch diesen Prozess.
